In der Steiermark gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für die Sanierung und den Austausch von Fenstern, Türen und Sonnenschutzsystemen. Diese Förderungen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und Gemeinden in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Art der Maßnahme und dem Energieeinsparpotenzial.
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime wird die
thermische Sanierung der Gebäudehülle – also die Wärmedämmung der Fassade bzw. Keller- und Dachbodendecke, Sanierung der Fenster und Außentüren
– sowie die Verbesserung des energetisch relevanten
Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen gefördert.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe
von 30 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten
ökologischen Maßnahmen je Wohnung30.000 bis 50.000
Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude
80.000 bis 100.000 Euro.
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden
eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe
von 15 % der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen in Abhängigkeit der eingereichten
ökologischen Maßnahmen je Wohnung30.000 bis 50.000
Euro und für Ein- und Zweifamilienhäuser je Gebäude
80.000 bis 100.000 Euro.
Die Förderung kann gewährt werden für eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen. Die Errichtung von Wohnraum kann durch Ein- und Umbauten und/oder Gebäudeerweiterungen erfolgen.
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude in Österreich, die älter als 15 Jahre sind.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mieterinnen/Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.
Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.
Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage sowie der Austausch der Fenster einer Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Darüber hinaus werden im mehrgeschoßigen Wohnbau auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung oder an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert.
Die Förderung bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv-Standard beträgt bis zu 300 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung bis zu 9.000 Euro.
Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.
Förderungsmittel für die umfassende thermische Gebäudesanierung und für einzelne Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.